Nachteilsausgleich-Assistent

Nachteilsausgleich-Assistent: Rechte für Ihr Kind in der Schule | autismus-ratgeber.de
🛠 Kostenloses Tool · 2026

Nachteilsausgleich-Assistent:
Welche Rechte hat Ihr Kind?

In 4 kurzen Schritten herausfinden, welche Nachteilsausgleiche für Ihr Kind in der Schule in Frage kommen – mit konkreten Rechtsgrundlagen, Antragshinweisen und druckbarer Übersicht.

✅ Alle 16 Bundesländer 🩺 10 Diagnosen ⚖️ Rechtlich geprüft (2026) 🖨️ Als PDF druckbar 🔒 Keine Anmeldung

In 4 Schritten zu Ihren Nachteilsausgleichen

Kein Fachwissen nötig – der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch alle relevanten Fragen. Am Ende erhalten Sie eine persönliche Übersicht zum Ausdrucken.

1

Bundesland wählen

Schulrecht ist Ländersache – wählen Sie das Bundesland der besuchten Schule.

2

Schulform angeben

Von der Grundschule bis zur Universität – auch Berufsschulen und Förderzentren.

3

Klasse & GdB

Klassenstufe und ob ein Schwerbehindertenausweis oder GdB vorliegt.

4

Diagnose(n) wählen

Mehrfachauswahl möglich. Sie erhalten Ihre passgenauen Maßnahmen sofort.

Für wen ist der Assistent geeignet?

Der Nachteilsausgleich-Assistent berücksichtigt alle anerkannten Diagnosen, für die schulrechtliche Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind:

🧩 Autismus-Spektrum (ASS) ⚡ ADHS / ADS 📝 Legasthenie / LRS 🔢 Dyskalkulie 🦻 Hörbehinderung 👁️ Sehbehinderung / Blindheit ♿ Körperliche Beeinträchtigung 💙 Angststörung 🏥 Chronische Erkrankung 💬 Sprachentwicklungsstörung
⚖️
Bundesrechtliche Grundlage – gilt in allen 16 Bundesländern
Der Nachteilsausgleich ist kein Gnadenakt, sondern ein verbrieftes Recht:
GG Art. 3 Abs. 3 UN-BRK Art. 24 SGB VIII §35a SGB IX §99 ff. KMK-Empfehlungen 2020
🇩🇪 Bundesrechtliche Basis: GG Art. 3 Abs. 3 · UN-BRK Art. 24 · SGB VIII §35a · SGB IX §99 · KMK-Empfehlungen 2020
1
Bundesland
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Schulform
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Klasse
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Diagnose

In welchem Bundesland wird die Schule besucht?

Schulrecht ist Ländersache – Rechtsgrundlagen und Antragsverfahren unterscheiden sich erheblich.

💡Tipp: Die Rechtsgrundlagen und der Spielraum der Schulen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich – deshalb ist die Auswahl hier besonders wichtig.

Welche Schulform wird besucht?

Die Schulform bestimmt, welche Schulordnung gilt und wer für den Antrag zuständig ist.

Welche Klasse / welches Schuljahr?

Besonders für Abschlussprüfungen (Abitur, MSA, Berufsabschluss) gelten spezielle Regelungen und frühere Antragsfristen.

♿ Liegt ein Schwerbehindertenausweis vor?

Mit einem Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50) oder festgestelltem GdB (≥ 20 mit Gleichstellung) stehen Ihrem Kind erweiterte Rechte zu. Hinweis: Ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab GdB 50 ausgestellt.

Welche Diagnose(n) liegen vor?

Mehrfachauswahl möglich. Alle gewählten Diagnosen werden bei der Auswertung berücksichtigt.

💡Mehrfachdiagnosen: Bei gleichzeitigem Vorliegen von z. B. ASS und ADHS addieren sich die Maßnahmen – das ist bei der Begründung des Antrags hilfreich.

Optional – erscheint auf dem PDF als Deckblatt-Information und auf dem Ergebnis-Ausdruck.

Ihre Nachteilsausgleiche

🇩🇪 Bundesrechtliche Grundlage (gilt in allen Bundesländern)

GG Art. 3 Abs. 3 UN-BRK Art. 24 SGB VIII §35a SGB IX §99 ff. KMK 2020
Das Grundgesetz verbietet Benachteiligung wegen Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive Bildung. Das Landesrecht konkretisiert die Umsetzung – stets auf Basis dieser Bundesgesetze.
Priorität: Sehr empfohlen Empfohlen Je nach Bedarf

✅ Empfohlene nächste Schritte

    ⚠️ Wichtiger Hinweis Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder pädagogische Beratung. Rechtsnormen können sich ändern – bitte überprüfen Sie Paragraphen beim zuständigen Schulamt. Die Eignung einzelner Maßnahmen hängt vom Einzelfall ab und sollte gemeinsam mit Fachkräften (Schulpsychologischer Dienst, Kinder- und Jugendpsychiater) festgelegt werden.
    16
    Bundesländer
    10
    Diagnosen
    35+
    Maßnahmen
    100 %
    Kostenlos

    Alles zum Nachteilsausgleich in der Schule

    Die wichtigsten Fragen rund um den schulischen Nachteilsausgleich – verständlich erklärt.

    Was ist ein Nachteilsausgleich?
    Ein Nachteilsausgleich ist eine schulrechtliche Maßnahme, die Schülerinnen und Schülern mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf ermöglicht, Prüfungen und den Unterricht unter fairen Bedingungen zu absolvieren – z. B. durch Zeitverlängerung, separaten Prüfungsraum oder technische Hilfsmittel. Rechtliche Grundlage sind GG Art. 3 Abs. 3, UN-BRK Art. 24 sowie die Schulgesetze der Bundesländer.

    ↗ UN-BRK Art. 24 (Institut für Menschenrechte)↗ KMK – Inklusion in der Schule
    Wer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich?
    Anspruch besteht bei nachgewiesener Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf, z. B. bei Autismus-Spektrum-Störung (ASS), ADHS, LRS, Dyskalkulie, Hör- oder Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen, Angststörungen oder chronischen Erkrankungen. Ein fachärztliches Gutachten oder eine schulpsychologische Stellungnahme ist in der Regel Pflicht.
    Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
    Der Antrag wird schriftlich an die Schulleitung gestellt, zusammen mit einem aktuellen Gutachten (Diagnose, Symptomausprägung, Auswirkung auf die schulische Leistung). Viele Bundesländer haben eigene Formulare und Fristen – besonders für Abschlussprüfungen sind Fristen von 3–12 Monaten einzuhalten. Bei Ablehnung besteht Widerspruchsrecht. Nutzen Sie unseren Assistenten oben, um eine druckbare Übersicht für Ihren Antrag zu erstellen.
    Gilt der Nachteilsausgleich auch im Abitur?
    Ja – auch in Abschlussprüfungen wie dem Abitur, MSA oder Berufsabschlüssen kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Die Antragsfristen sind hier besonders streng: Je nach Bundesland muss der Antrag 3–12 Monate vor der Prüfung gestellt werden. Der Nachteilsausgleich erscheint nicht auf dem Abschlusszeugnis.
    Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
    Nein. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt und beeinflusst die Notenvergabe grundsätzlich nicht. Er soll lediglich sicherstellen, dass die tatsächliche Leistung fair erfasst werden kann – unabhängig von der Behinderung.
    Was unterscheidet Nachteilsausgleich von Notenschutz?
    Der Nachteilsausgleich verändert die Prüfungsbedingungen (z. B. mehr Zeit, ruhiger Raum), bewertet aber nach denselben Maßstäben. Der Notenschutz (z. B. Nichtbewertung von Rechtschreibfehlern bei LRS) beeinflusst direkt die Bewertung. Beide können kombiniert werden. Der Notenschutz ist strenger reguliert und nicht in allen Bundesländern für alle Diagnosen verfügbar.
    Was kostet der Assistent?
    Der Assistent ist vollständig kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Er läuft direkt im Browser, speichert keine personenbezogenen Daten und das Ergebnis kann als PDF gespeichert werden.

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    Nach dem Assistenten: Alles, was Sie für den nächsten Schritt brauchen.